Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

für Leistungen der Echtzeit GmbH & Co. KG gegenüber Unternehmern

 

 

 

1. Anwendungsbereich

 

Diese Bedingungen werden Bestandteil aller Verträge (nachfolgend „Auftrag“) der Agentur Echtzeit GmbH & Co. KG (nachfolgend „Agentur“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

 

 

 

2. Bindefrist von Auftragsangeboten

 

Angebote der Agentur sind bis vier Wochen nach Zugang bindend, soweit nicht im Angebot Abweichendes bestimmt ist.

 

 

 

3. Lieferzeit, Erfüllungsort

 

3.1

Der Auftraggeber wird durch die Agentur von einer möglichen Überschreitung der Liefertermine und -fristen unter Angabe der Gründe und der mutmaßlichen Dauer benachrichtigt. Schadensersatz und Rücktritt setzten stets den fruchtlosen Ablauf einer zuvor gesetzten angemessenen Frist voraus.

 

3.2

Leistungsort ist der Sitz der Agentur. Die Lieferung wird von der Agentur auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers durchgeführt.

 

 

 

4. Abnahme

 

Die Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Annahme und Zahlung stellen eine Abnahme dar. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das abnahmefähige Werk nicht, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Frist gesetzt bzw. vereinbart wurde, innerhalb einer Frist von einer Woche abnimmt.

 

 

 

5. Mängel

 

5.1

Mangelhaft sind nur grob unsachgemäße oder unsauber ausgeführte Leistungen sowie solche, bei denen die gestellten Aufgaben und die gewünschte Gestaltung gänzlich außer Acht gelassen und/oder von Weisungen grob abgewichen worden ist oder die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Der Auftraggeber kann sich nicht auf einen Mangel der Leistungsbestandteile berufen, die von ihm zur Verfügung gestellt oder vorgegeben wurden.

 

5.2

Die Agentur wird den Auftraggeber rechtzeitig auf für einen ordentlichen Werbekaufmann erkennbare wesentliche Risiken hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit von Maßnahmen hinweisen. Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahme mitgeteilt hat. Die Agentur haftet nicht für Werbeaussagen des Auftraggebers bezüglich etwaiger Produkteigenschaften.

 

 

 

6. Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlung

 

6.1

Die vereinbarte Vergütung ist verbindlich und beinhaltet nur Eigenleistungen der Agentur. Bei Änderungs- und Ergänzungswünschen ist für den Mehraufwand der Agentur eine besondere Vergütung zu zahlen. Minderaufwand geht zu Gunsten der Agentur und führt nicht zu einer Minderung der vereinbarten Vergütung. Nebenkosten (z.B. Fracht, Verpackung, Porto, Zoll, Steuern, Abgaben etc.) und Fremdleistungen sind gesondert zu vergüten bzw. direkt mit dem Fremddienstleister abzurechnen, soweit diese nicht explizit als integrierter Bestandteil der Eigenleistungen der Agentur vereinbart wurden.

 

6.2

Alle Abrechnungen der Agentur erfolgen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

6.3

Alle Rechnungen an den Auftraggeber sind binnen 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig.

 

 

 

7. Urhebernutzungsrechte

 

Soweit eine Einräumung von Nutzungs- und Verwendungsrechten vereinbart ist, erfolgt diese ausschließlich nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.

 

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Auftragserfüllung durch ECHTZEIT erabeiteten Kommunikationsmaßnahmen zur Veranschaulichung der Referenzen der Agentur verwendet werden dürfen. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf Webseiten der ECHTZEIT, Veröffentlichungen in gedruckten und/oder digitalen Informationsmaterialien der ECHTZEIT (wie z.B. Flyer, Broschüren, Banner, Pressemitteilungen o.ä.) unter Nennung des Firmennames des Auftraggebers. Eine gesonderte Vergütung schuldet die ECHTZEIT hierfür nicht.

 

 

 

8. Geheimhaltung

 

Alle im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden Informationen der Agentur sind auch nach Beendigung des Auftrags durch den Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln.

 

 

 

9. Abtretung von Rechten

 

Rechte des Auftraggebers aus oder in Zusammenhang mit dem Auftrag dürfen nicht abgetreten werden.

 

 

 

10. Insolvenz des Auftraggebers

 

Sofern der Auftraggeber insolvent wird oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird, ist die Agentur berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

 

 

 

11. Verjährung, Aufrechnung

 

11.1

Ansprüche des Auftraggebers gegen die Agentur unterliegen einer Verjährung von 12 Monaten. In Fällen der Haftung gemäß Ziffer 12.1 und Ziffer 12.2 gilt hingegen die gesetzliche Verjährungsfrist.

 

11.2

Eine Aufrechnung mit Ansprüchen der Agentur ist nur zulässig, sofern die Ansprüche des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

 

 

12. Haftung

 

12.1

Die Agentur haftet bei

  •  Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetztes sowie
  • im Umfang einer übernommenen Garantie

unbeschränkt.

 

12.2

Die Haftung der Agentur bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) ist der Höhe nach begrenzt auf den nach der Art des Auftrags vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

 

12.3

Im Übrigen ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen.12.4 Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

12.4  Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

 

 

13. Beauftragung von Fremdleistungen

 

13.1

Erteilt die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung Aufträge an Dritte, so erfolgt dies im Auftrag, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. In diesem Fall haftet die Agentur weder für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Auftraggebers oder des Dritten noch für dessen Bonität, die sie nicht geprüft hat. Der Auftraggeber wird die Agentur von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang freistellen.

 

13.2

Erfolgt die Beauftragung ausnahmsweise im Namen und auf Rechnung der Agentur, so ist diese berechtigt, jederzeit eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.

 

 

 

14. Schlussbestimmungen

 

14.1

Abweichende oder ergänzende individualvertragliche Regelungen bezüglich dieser AGB oder des erteilten Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel. Das Schriftformerfordernis ist auch durch Telefax oder E-Mail erfüllt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

14.2

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder des Auftrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der AGB oder des Auftrages im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

 

14.3

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur, es sei denn, dass vom Gesetz zwingend ein anderer Ort vorgeschrieben ist. Es gilt deutsches Recht.

 

 

 

 

Echtzeit GmbH & Co. KG

 

Humboldtstraße 4
40237 Düsseldorf

Fon: (02 11) 9 15 01-0
Fax: (02 11) 9 15 01 50

E-Mail:

 

Handelsregister:Amtsgericht Düsseldorf HRA 12290
Amtsgericht:Düsseldorf HRB 31599

 

Komplementär:
Echtzeit digitale Medienproduktion Beteiligungs-GmbH
vertreten durch ihren Geschäftsführer Alexander Tonn

 

Stand: 06/2013

 

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